Kennzeichnungspflicht von Werbung in Social Media – Leitfaden
Momentan liest man vermehrt über Abmahnungen von Instagram-Nutzern, wegen unzulässiger Werbung bzw. fehlender Kennzeichnung von Posts als solche. Die Unsicherheit wächst. Die Medienanstalten helfen nun mit einem Leitfaden.
Wann ist ein Post Werbung?
Wer viel in Social Media Kanälen unterwegs ist und unter Umständen auch mal bezahlte Inhalte ausliefert, ist dazu verpflichtet diese entsprechend zu kennzeichnen, z.B. mit #werbung.
Wann eine solche Kennzeichnung aber nun genau notwendig ist, ist nicht immer ganz klar. Selbst Gerichte streiten sich noch darüber und führen aktuell viele Verfahren, bei denen Influencer wegen fehlender Kennzeichnung bei angeblichen Werbeposts abgemahnt werden.
Erst vor kurzem hat ein Gericht dazu ein Urteil gefällt und zum Teil zu Gunsten der Instagram Benutzerin entschieden.
Leitfaden zur Kennzeichnung
Um die Unsicherheiten etwas zu nehmen und zu verhindern, dass alle Nutzer nun bei jedem Post sicherheitshalber #werbung dazuschreiben, haben die Medienanstalten nun einen Leitfaden mit dem Titel „Leitfaden der Medienanstalten – Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten“ herausgebracht.
In diesem Leitfaden werden anhand von konkreten Beispielen Empfehlungen ausgesprochen ob und in welcher Form eine Kennzeichnung notwendig ist.
Jeder, der viel in Sozialen Medien postet sollte sich diesen 5-seitigen Leitfaden zumindest einmal durchlesen um auf dem Laufenden zu bleiben. Auf diese Weise könnt ihr euch unter Umständen teure Abmahnungen vom Hals halten und eure Community fröhlich mit neuen Bildern und Beiträgen beglücken.
Das Ganze eignet sich auch selbstverständlich für Unternehmen oder Blogs, die oft über andere Produkte berichten.
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